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Kostenträger

 

Die Klinik Lindenplatz ist staatlich anerkannt nach §30 GewO, nach den Richtlinien der Beihilfeverordnung beihilfeberechtigt und verfügt über einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V. Es werden ambulante physikalische und physiotherapeutische Maßnahmen nach § 124 SGB V angeboten.

Die Klinik Lindenplatz hat eine Zulassung zur BGSW und für EAP.

Kostenträger sind:

  • DRV Bund
  • DRV Rheinland
  • DRV Westfalen
  • Andere Rentenversicherungsträger
  • Alle gesetzlichen Krankenkassen
  • Beihilfen
  • Alle privaten Krankenkassen
  • Selbstzahler

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